Wer den Kauf einer Immobilie über ein Darlehen finanziert, begegnet in der Regel schnell dem Begriff Grundschuld. Für viele Kaufinteressenten wirkt diese Bezeichnung zunächst rechtlich und schwer verständlich. Dabei ist die Grundschuld ein üblicher Bestandteil nahezu jeder Immobilienfinanzierung. Sie wird zugunsten der finanzierenden Bank in das Grundbuch eingetragen und dient dazu, das gewährte Darlehen abzusichern. Die gesetzlichen Grundlagen der Grundschuld finden sich in den §§ 1191 ff. BGB.
Durch die Eintragung einer Grundschuld wird die Bank nicht zur Eigentümerin des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks. Das Eigentum verbleibt weiterhin beim Käufer. Die Bank erhält jedoch ein sogenanntes dingliches Sicherungsrecht an der Immobilie. Wird das Darlehen nicht wie vereinbart zurückgezahlt, kann die Grundschuld im äußersten Fall als Grundlage für die Verwertung des Objekts dienen. Aus diesem Grund ist sie bei der Finanzierung von Immobilien von zentraler Bedeutung.
Welche Funktion erfüllt eine Grundschuld?
In der Praxis wird die Grundschuld vor allem eingesetzt, um einen Immobilienkredit abzusichern. Bevor eine Bank ein Darlehen in größerer Höhe auszahlt, verlangt sie normalerweise eine geeignete Sicherheit. Diese wird bei Immobilienfinanzierungen meist durch die Bestellung einer Grundschuld geschaffen. Die dafür notwendigen Erklärungen werden durch einen Notar beurkundet oder beglaubigt. Anschließend erfolgt die Eintragung der Grundschuld durch das zuständige Grundbuchamt. Erst damit ist die Absicherung der Bank rechtlich vollständig umgesetzt.
Entgegen einer weitverbreiteten Annahme ist eine Grundschuld nicht automatisch dauerhaft mit einem bestimmten Kredit verbunden. Gerade diese rechtliche Eigenständigkeit macht sie in der Finanzierungspraxis besonders flexibel. Auch nach vollständiger Rückzahlung eines Darlehens kann die Grundschuld zunächst im Grundbuch bestehen bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sie sich später erneut verwenden, beispielsweise für eine Anschlussfinanzierung oder ein weiteres Darlehen. Wird die eingetragene Grundschuld nicht mehr benötigt, kann ihre Löschung beantragt werden. Hierfür muss die Bank üblicherweise eine Löschungsbewilligung erteilen.
Wie wird eine Grundschuld eingetragen?
Soll der Erwerb einer Immobilie finanziert werden, stellt die Bank dem Käufer gewöhnlich die erforderlichen Unterlagen für die Grundschuldbestellung zur Verfügung. Diese Dokumente werden anschließend an den zuständigen Notar weitergeleitet. Während des Notartermins erläutert der Notar die Erklärungen sowie deren rechtliche Bedeutung. Danach werden die notwendigen Unterlagen unterzeichnet. Der Notar reicht sie im nächsten Schritt beim Grundbuchamt ein, das die Grundschuld in das Grundbuch aufnimmt. Die Auszahlung des Kredits erfolgt in vielen Fällen erst dann, wenn die Eintragung abgeschlossen ist oder die von der Bank geforderten Sicherheiten vorliegen.
Käufer sollten berücksichtigen, dass die Bestellung einer Grundschuld zusätzliche Ausgaben verursacht. Gebühren fallen sowohl für die Tätigkeit des Notars als auch für die Eintragung beim Grundbuchamt an. Ihre Höhe orientiert sich am Betrag der einzutragenden Grundschuld und an den gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Diese Aufwendungen gehören in der Praxis zu den üblichen Neben- und Finanzierungskosten beim Erwerb einer Immobilie.
Weshalb ist die Grundschuld für die Finanzierung entscheidend?
Obwohl der Begriff zunächst sehr technisch erscheint, ist die Grundschuld ein wesentliches Instrument bei der Finanzierung einer Immobilie. Ohne eine entsprechende Absicherung wären viele Banken nicht bereit, ein Immobiliendarlehen zu den üblichen Bedingungen zu vergeben. Gleichzeitig stellt das notarielle Verfahren sicher, dass Käufer über die rechtlichen Folgen der Grundschuldbestellung informiert werden. Zudem sorgt die notarielle Abwicklung dafür, dass alle notwendigen Erklärungen ordnungsgemäß abgegeben und rechtssicher in das Grundbuch eingetragen werden. Die Grundschuld gehört daher fest zur Finanzierungspraxis auf dem deutschen Immobilienmarkt.
Wer den Kauf oder Verkauf einer Immobilie plant, sollte sich deshalb möglichst früh mit der Funktion und den Folgen einer Grundschuld beschäftigen. Ein regional tätiger Qualitätsmakler kann eine erste Orientierung bieten und erläutern, wie Finanzierung, Kaufnebenkosten und Sicherheiten in den gesamten Ablauf eines Immobiliengeschäfts einzuordnen sind. Für die konkrete rechtliche Gestaltung der Grundschuld sowie die Durchführung der Finanzierung bleiben jedoch der Notar und die finanzierende Bank die maßgeblichen Ansprechpartner.
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen und haben Fragen zum Ablauf der Finanzierung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich und kompetent.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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