Sie haben eine Immobilie geerbt und müssen dafür möglicherweise Erbschaftssteuer entrichten. Wie die Bewertung abläuft und welche Möglichkeiten Sie haben, gegen einen zu hohen Steuerbescheid vorzugehen, zeigen wir Ihnen anhand eines anschaulichen Beispiels.
In unserem Beispiel hat Hannes M. das Elternhaus geerbt. Da er bereits in seiner Wunschimmobilie lebt, möchte er das geerbte Haus verkaufen. Die Farbe an der Fassade blättert ab, und auch im Inneren stehen einige kleinere Renovierungsarbeiten an. Dafür befindet sich das Grundstück direkt an einem See. Hannes M. kann deshalb nur schwer einschätzen, welchen Wert die Immobilie tatsächlich hat. Dieser ist schließlich nicht nur für den geplanten Verkauf entscheidend, sondern bildet auch die Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer.
Das Finanzamt bewertet nach festen Vorgaben
Im Erbfall bestimmt das Finanzamt den Grundbesitzwert einer Immobilie auf Basis gesetzlicher Regelungen und nach einem vorgegebenen Bewertungsverfahren. Zwar fließen dabei Daten der Gutachterausschüsse ein, beispielsweise der jeweilige Bodenrichtwert. Die konkrete Lage, die Ausstattung und der tatsächliche Zustand des Hauses werden jedoch häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Eine persönliche Besichtigung vor Ort, die bei einem professionellen Gutachten unverzichtbar ist, findet in der Regel nicht statt.
Für Hannes M. bedeutet das zunächst weniger organisatorischen Aufwand. Gleichzeitig bringt dieses Vorgehen jedoch einen erheblichen Nachteil mit sich. Da das Finanzamt überwiegend mit standardisierten Annahmen und allgemeinen Werten arbeitet, wird die individuelle Immobilie nicht immer realistisch dargestellt. Dadurch kann der ermittelte Grundbesitzwert deutlich über dem Preis liegen, der auf dem freien Markt tatsächlich erzielt werden könnte. Die Folge ist möglicherweise eine unnötig hohe Steuerbelastung.
Mit professioneller Unterstützung Steuern reduzieren
Auch Hannes M. erscheint der vom Finanzamt angesetzte Immobilienwert wesentlich höher als erwartet. Deshalb wendet er sich an einen erfahrenen Immobilienmakler und bittet ihn um Unterstützung. Auf Grundlage seiner langjährigen Marktkenntnis erstellt der Makler ein fundiertes Verkehrswertgutachten. Dieses weist nach, dass der tatsächliche Wert der Immobilie deutlich niedriger liegt. Mithilfe dieses Gutachtens kann Hannes M. über die sogenannte Escape-Klausel die Bewertung des Finanzamtes widerlegen.
Auf diese Weise reduziert Hannes M. seine Erbschaftssteuer und erhält gleichzeitig Klarheit über den realistischen Marktwert des Hauses. Anschließend kann er den Immobilienmakler direkt mit dem Verkauf der geerbten Immobilie beauftragen.
Sie haben ebenfalls eine Immobilie geerbt und möchten ihren tatsächlichen Wert erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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